Durch das Zweitwohnsitz- und Wohnungs-leerstandsabgabegesetz haben Gemeinden nun die Möglichkeit eine Abgabe auf Wohnungsleerstände und Zweitwohnsitze einzuheben. Damit soll bestehender Wohnraum wieder verfügbar und leistbar werden.

In der novellierten Raumordnung haben wir Maßnahmen zu Ferien- und Zweitwohnungen überarbeitet, um ausreichend leistbaren Wohnraum für die heimische Bevölkerung sicherzustellen.

Künftig können Vorbehaltsflächen auch für den kommunalen Geschosswohnbau und zur ausschließlichen Errichtung von Hauptwohnsitzen ausgewiesen werden.

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